Nutzungs- und Gebührenordnung
für das Dorfgemeinschaftshaus „Sportpark Südhorsten“
§ 1
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses „Sportpark Südhorsten“ der Gemeinde Helpsen sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Gaststätte einschl. Clubraum 2 100,-- €/Tag
- Saal 75,-- €/Tag
- Schützenraum 30,-- €/Tag
- Clubraum 1 30,-- €/Tag
5. Energiekostenpauschale
a) Monate Oktober – März 45,-- €/Tag
b) Monate April – September 35,-- €/Tag
6. Endreinigung (pauschal) 70,-- €
§ 2
Bei kulturellen, sozialen, sportlichen oder politischen Vereinigungen aus dem Bereich der Gemeinde Helpsen werden die Positionen 1 bis 4 mit 50 v. H., maximal 100,-- €, berechnet. Einmal jährlich kann die Nutzung unentgeltlich erfolgen. Die Positionen 5 und 6 sind jeweils in voller Höhe zu entrichten.
§ 3
Das Entgelt ist mit der Gemeinde Helpsen abzurechnen und im Voraus zu entrichten. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Nutzungsgebühren.
§ 4
Das Recht zur Benutzung entsteht erst bei Bestätigung durch die Gemeinde Helpsen und vollständiger Bezahlung der Nutzungsgebühren. Nutzungsanträge sind möglichst bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der vorgesehenen Nutzung bei der Gemeinde Helpsen einzureichen. Maßgebend für die Berücksichtigung der Anträge ist das Eingangsdatum.
§ 5
Bei einer gewünschten Nutzung des Schützenbereichs (§ 1 Ziffer 2 und 3) ist eine vorherige Koordination / Absprache zwischen der Gemeinde Helpsen und dem Schützenverein Südhorsten erforderlich. Die Nutzung durch den Schützenverein hat hierbei Vorrang.
§ 6
Die bisherige Nutzungs- und Gebührenordnung in der Fassung der 5. Änderung vom 29.09.2022 wird mit Bekanntmachung dieser Nutzungs- und Gebührenordnung aufgehoben
Die Gebühren werden nach der am Tag der Nutzung gültigen Regelung berechnet.
Helpsen, 15.12.2022
gez. gez.
Kesselring Wiechmann
Bürgermeister Gemeindedirektorin